Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Hebamme Daniela Franz und der Leistungsempfängerin.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen und nicht für Leistungen anderer Hebammen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Kurse
Die Anmeldung zum Rückbildungskurs ist eine verbindliche Anmeldung. Die Kosten des Kurses werden bei Teilnahme von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Insgesamt werden 10 Stunden Rückbildung übernommen, sofern der Kurs spätestens 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen ist.
Kurse ab 1.11.25: Mit Änderung der Hebammengebührenverordnung ab November gelten neue Richtlinien bzgl. der Fehlstunden. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen keine zusätzlichen Kosten mehr auf dich zu, falls du mal nicht zum Kurs erscheinst. Die Rückbildungskurse sind als Präsenzkurse angelegt, bei Teilnahmeverhinderung kann und sollte sich die Teilnehmerin online dazuschalten. Diese Möglichkeit ist für mich als Hebamme sehr wichtig, damit ich die Kurse aufrecht erhalten kann. Dadurch minimiere ich die Fehlzeiten und stabilisiere meine Einnahmen.
Privat versicherte Frauen erhalten für den gesamten Kurs eine Rechnung, die innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen ist.