Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherheit der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend der Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe an Dritte
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Begleitung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechtsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Der Leistungsempfängerin steht grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu erheben, sollte gegen das Datenschutzgesetz verstoßen worden sein.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Hebamme Daniela Franz und der Leistungsempfängerin.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen und nicht für Leistungen anderer Hebammen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Kurse
Die Anmeldung zum Rückbildungskurs ist eine verbindliche Anmeldung. Die Kosten des Kurses werden bei Teilnahme von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Insgesamt werden 10 Stunden Rückbildung übernommen, sofern der Kurs spätestens 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen ist. Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst gezahlt werden. Dabei ist es egal, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Nach Kursende wird eine Rechnung zugestellt mit 15€ pro versäumter Einheit. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Privat versicherte Frauen erhalten für den gesamten Kurs eine Rechnung, die innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen ist.
Stornierung: bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann der Kurs storniert werden ohne Gebühr. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% der gesetzlichen Gebühren (41,80€) fällig, danach der Gesamtbetrag, wenn der Platz nicht weitervermittelt werden kann.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.